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BMWi fördert Erstellung einer CO2 Bilanz mit bis zu 60% im Rahmen eines Transformationskonzeptes

Die Nachfrage an CO2-Bilanzen für Unternehmen steigt immer weiter an. Daher wollen wir Sie an dieser Stelle auf eine äußert interessante Förderungsmöglichkeit des BMWi hinweisen. Ab dem 01.11.2021 wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes staatlich mit bis zu 60 % gefördert.

Was sollten die vom BMWi geförderten Transformationskonzepte beinhalten?

In den geförderten Transformationskonzepten sollen die Unternehmen ihre Methodik zur Erfassung der aktuellen Treibhausgasemissionen (IST-Zustand) sowie ein daraus abgeleitetes, längerfristiges und konkretes Treibhausgasziel darlegen und analysieren.

Um den Weg hin zur Klimaneutralität zu bestreiten, sollen die kurzfristigen und langfristigen Dekarbonisierungsstrategien in den Transformationskonzepten zusätzlich mit konkreten Maßnahmen und Einsparkonzepten hinterlegt werden.

Was genau wird staatlich gefördert?

Gefördert werden die Kosten, die durch die ggf. beauftragten Beratungs­organisationen beim Erstellen der Bilanzen und Transformationskonzepte und bei der Zertifizierung der Treibhausgasbilanzen durch Prüfungsgesellschaften entstehen.

Weiterhin sollen auch die anfallenden Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen und weitere im Zusammenhang mit dem Transformationskonzept entstehende Kosten gefördert werden

Zu den förderfähigen Kosten zählen:

  1. Die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz (Treibhausgasbilanz/Carbon Footprint).
  2. Die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten inklusive der Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement).
  3. Die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen.
  4. Mögliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes entstehen.
BMWi födert Transformationskonzepte

Wie hoch sind die staatlichen Förderungen für das Transformationskonzept?

Gefördert werden alle beihilfefähigen Ausgaben mit bis zu 50 %, für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) mit bis zu 60 %. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 €.

 

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