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CBAM - Die EU setzt neue Maßstäbe im CO2-Grenzausgleich: Was Unternehmen wissen müssen

In einer Welt, die sich zunehmend auf die Reduzierung von CO2-Emissionen fokussiert, hat die Europäische Union mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einen weiteren Schritt in eine klimafreundliche Zukunft unternommen. Als Teil des EU Green Deals, der das Ziel verfolgt die Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten, soll mit dem CBAM ein Mechanismus geschaffen werden, um Marktverzerrungen zu verhindern.  Für Unternehmen, welche bestimmte emissionsintensive Produkten in die EU einführen, bringt diese neue Regelung signifikante Veränderungen mit sich.

CBAM kurz erklärt: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

CBAM - Europas Antwort auf Carbon Leakage: Der Carbon Border Adjustment Mechanism soll sicherstellen, dass Emissionen weltweit fair bepreist werden, indem Produkte aus Ländern mit weniger strengen CO2-Standards den EU-Klimaschutzzielen angeglichen werden.

Vorbereitungsphase bis 2034: Wir befinden uns aktuell in einer Übergangsphase, in der Unternehmen sich auf die bevorstehenden umfassenden Verpflichtungen einstellen müssen.

Betroffene Branchen: Ins Visier genommen werden zunächst Importeure von Wasserstoff, Düngemittel, Aluminium, Eisen und Stahl, Zement sowie Strom. Diese Branchen stehen aufgrund ihres hohen CO2-Ausstoßes im Fokus, und es ist wahrscheinlich, dass die Liste der betroffenen Produkte erweitert wird.

Berichterstattung und Dokumentation: Eine allgemeingültige CBAM-Berichtsvorlage gibt es nicht. Die Emissionsdaten müssen über das Zollportal eingereicht werden, wobei die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige Behörde in Deutschland fungiert.

 

Wer ist von der CBAM-Berichtspflicht betroffen?

Von der CBAM-Berichtspflicht sind Handels- und Industrieunternehmen betroffen, die folgende Produkte in die Europäische Union einführen:

  • Wasserstoff
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Strom

Die CBAM-Berichtspflicht fokussiert sich zunächst auf die genannten Produkte, da diese in der Herstellung überaus viele CO2-Emissionen verursachen. Weitere Produkte werden wahrscheinlich folgen.

Gibt es eine CBAM-Berichtsvorlage?

Die „eine“ CBAM-Berichtsvorlage in Form eines Dokumentes existiert nicht. Die Eingabe der Emissionsdaten erfolgt direkt über das Zollportal (Hilfreiche Links sowie Berichtsvorlagen finden Sie hier).  Für Deutschland wurde als zuständige Behörde die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) benannt. Die genannte Behörde ist unter anderem in Deutschland für die Umsetzung des Europäischen Emissionshandels zuständig.

Zeitlicher Ablauf & Berichtsvorlage

 

Wie erfolgt die kostenseitige CBAM-Berechnung?

Grundsätzlich sind die Preise für CBAM-Zertifikate mit den Preisen der EU-Emissionszertifikate, um genauer zu sein mit dem durchschnittlichen Wochenpreis, verknüpft. Für die Berechnung wird der Preis der CBAM-Zertifikate multipliziert mit der Menge einzutauschender CBAM-Zertifikate. Hierbei ist ein einzelnes CBAM-Zertifikat gleichzusetzen mit dem Emittieren einer Tonne Distickstoffmonoxid, perfluorierte Kohlenwasserstoffe beziehungsweise Kohlenstoffdioxid. Falls im Ausland bereits ein CO2-Preis bezahlt wurde, müssen die Importeure weniger CBAM-Zertifikate eintauschen.

Gibt es einen CBAM-Rechner?

Ja, in der ENIT CO2-Bilanzierungssoftware sind alle CBAM Standardwerte hinterlegt, sodass Sie finanzielle Ausgaben präzise prognostizieren können und die Berichterstattung vereinfachen.

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