Neuer EU-Gesetzentwurf 2025: Clean Industrial Deal & Omnibus

    Freiburg, 28.Febrar 2025 | Enit zum Omnibus-Paket der EU vom 26.Februar 2025.

    Am 26.Februar 2025 hat Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, den neuen Gesetzesvorschlag zum Clean Industrial Deal präsentiert. Es handelt sich dabei um ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Industrie. Der Clean Industrial Deal zielt darauf ab, die Dekarbonisierung als Wachstumsmotor zu nutzen, indem es konkrete Schritte unternimmt, um Energiepreise zu senken, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und optimale Bedingungen für Unternehmen zu schaffen.

    Wichtige Komponenten des Clean Industrial Deal: 

    • Energie zu erschwinglichen Preisen 
    • Förderung einer CO2-reduzierten Wirtschaft mit erneuerbaren Energien 
    • Verbesserung der Energieeffizienz 
    • Förderung von sauberen, in der EU hergestellten Produkten und des Übergangs zu einer sauberen Produktion 
    • Kreislaufwirtschaft und Zugang zu kritischen Rohstoffen 
    • Globale Zusammenarbeit, Fachkräfte und hochwertige Arbeitsplätze 
    • Bürokratieabbau 

    Beiträge von Industrievertretern, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft haben das ambitionierte Programm maßgeblich beeinflusst. Es zielt darauf ab, Europas industrielle Führungsrolle in einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu stärken. Der Clean Industrial Deal soll als Ergänzung zum European Green Deal gelten, dessen Ziele weiterhin verfolgt werden. Denn eins steht fest: Europa muss langfristig klimaneutral werden. 

    Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wichtige Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen 

    In diesem Artikel soll es nun vorrangig um die Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen, denn diese betreffen eine Vielzahl an Unternehmen und sind auch für unsere Kunden relevant. Die Lage ändert sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), denn der Gesetzentwurf sieht vor, diese zu entlasten und zu unterstützen, indem Reporting-Pflichten abgebaut und Prozesse vereinfacht werden.  

    Das Omnibus-Paket der Europäischen Kommission soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken, indem bürokratische Hürden abgebaut und EU-Vorschriften vereinfacht werden. 

    Der Gesetzentwurf sieht mehrere Veränderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie, CSDDD und CBAM vor. Wir fokussieren uns in diesem Text auf die Veränderungen in der CSRD und geben dazu einen Überblick sowie Empfehlungen aus unserer Perspektive – generell ist es immer ratsam die Original-Quellen zu lesen, wenn Sie tiefer in das Thema einsteigen möchten. Am Ende des Beitrags verweisen wir auf die relevanten Seiten, wo Sie diese Quellen finden. 

    Ziel des Omnibus-Pakets ist es, die Berichtspflichten für alle Unternehmen, aber insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen deutlich zu reduzieren. Dadurch sollen Bürokratie und regulatorische Belastungen reduziert werden, während die Nachhaltigkeitsziele der EU gewahrt bleiben. 

    Hauptbestandteile des Omnibus-Pakets: 

    1. Fokussierung auf große Unternehmen: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sollen verpflichtet werden, gemäß der CSRD und den EU-Taxonomie-Standards zu berichten. 
    1. Schutz von KMU: Kleinere Unternehmen können die Bereitstellung von Daten für größere Unternehmen im Rahmen der CSRD ablehnen, um deren administrative Belastung zu reduzieren. Nur Angaben des freiwilligen Berichtsstandards (VSME) können verlangt werden. 

    Wer ist JETZT noch betroffen? 

    In einem Vergleich von der bisherigen Regelung zum neuen Gesetzesentwurf zeigen sich die Änderungen besonders deutlich: 

    WER? Große Unternehmen von öffentlichem Interesse Andere große Unternehmen Börsennotierte KMUs  Nicht-EU-Unternehmen
    nach vorheriger Regelung mit mehr als 500 Mitarbeitenden  wenn 2 der 3 Kriterien zutreffen 
    • mehr als 250 Mitarbeitende  
    • Umsatz von über 50 Mio. EUR  
    • Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR 
    berichtspflichtig (ab 2026 mit einer Opt-out-Möglichkeit bis 2028) wenn sie in der EU einen Umsatz von über 150 Mio. EUR erzielen
    nach neuer Regelung mit mehr als 1000 Mitarbeitenden mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und  einen Umsatz von über 50 Mio. EUR (oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR) nicht mehr berichtspflichtig  wenn sie in der EU einen Umsatz von über 450 Mio. EUR erzielen

    Was bedeutet das konkret für Unternehmen? 

    Für große Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen und mehr als 1.000 Mitarbeitende haben, bleibt alles wie bisher – sie müssen weiterhin wie geplant berichten. Allerdings gibt es eine Verschiebung der Berichtspflicht für andere große Unternehmen: Wer zwar mehr als 1.000 Mitarbeitende, aber bisher nicht unter die NFRD fällt, bekommt eine zweijährige Fristverlängerung und muss erst für das Geschäftsjahr 2027 berichten. 

    Eine erhebliche Erleichterung gibt es für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden. Diese sollen vollständig von der CSRD-Berichtspflicht ausgenommen werden. Auch für Unternehmen aus Drittstaaten gibt es Anpassungen: Sie müssen nur dann berichten, wenn sie entweder mehr als 450 Mio. EUR Umsatz in der EU erzielen oder eine Tochtergesellschaft bzw. Niederlassung mit über 50 Mio. EUR Umsatz in einem EU-Mitgliedstaat betreiben. 

    Für Unternehmen, die nun nicht mehr unter die CSRD-Pflicht fallen, wird ein freiwilliger Berichtsstandard empfohlen. Dieser basiert auf dem VSME-Standard und soll eine einfachere und praxisnahe Alternative bieten. Auch Zulieferer großer Unternehmen dürfen nur nach diesen freiwilligen Standards zur Datenbereitstellung aufgefordert werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. 

    Auch in der Prüfungspflicht gibt es Erleichterungen: Wirtschaftsprüfer sollen weiterhin nur eine „limited assurance“-Prüfung durchführen. Eine spätere Ausweitung auf „reasonable assurance“ ist nicht vorgesehen. Um die Umsetzung zu erleichtern, sollen bis 2026 spezielle Guidelines für Wirtschaftsprüfer veröffentlicht werden. 

    Diese Änderungen sorgen insgesamt für mehr Flexibilität und weniger bürokratischen Aufwand, insbesondere für KMU. Gleichzeitig bleibt Unternehmen die Möglichkeit, sich freiwillig nachhaltiger aufzustellen und so langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. 

    Im Überblick: Was ändert sich für Unternehmen bezüglich der CSRD? 

    • Entfernt 80 % der Unternehmen aus dem Geltungsbereich 
    • Keine neuen sektorspezifischen Berichtsstandards 
    • Begrenzung der Weitergabe von Berichtspflichten in der Lieferkette 
    • Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards auf Basis von VSME 
    • Prüfverfahren bleibt bei „limited assurance“, keine Ausweitung auf „reasonable assurance“ 
    • Verschiebung des Zeitplans der EU-Taxonomie 
    • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt Grundlage der Bilanzierung 

    Fazit: Unternehmen erhalten deutlich mehr Flexibilität, ohne den Druck aus den Märkten und Lieferketten zu verlieren. Wer frühzeitig freiwillig Nachhaltigkeitsmaßnahmen integriert, bleibt langfristig wettbewerbsfähig! 

    Überarbeitung der ESRS: Weniger Pflicht, mehr Flexibilität 

    Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sollen innerhalb der nächsten sechs Monate überarbeitet werden. Dabei liegt der Fokus künftig stärker auf quantitativen Daten anstelle ausführlicher narrativer Beschreibungen. 

    Zudem wird es mehr freiwillige statt verpflichtende Berichtselemente geben, wodurch Unternehmen mehr Spielraum bei der Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsdaten erhalten. Ein weiteres Ziel ist die bessere Harmonisierung mit internationalen Standards, um die Vergleichbarkeit und Praktikabilität zu erhöhen. 

    Auch die Anzahl der ESRS-Datenpunkte wird reduziert, um den Berichtspflichten für Unternehmen entgegenzukommen. 

    Wie geht es nun weiter? Was ist zu erwarten? 

    Der Clean Industrial Deal und das Omnibus-Paket zur CSRD sind entscheidende Weichenstellungen für die europäische Industrie. Doch bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, müssen sie den parlamentarischen Prozess durchlaufen: 

    • März – Juni 2025: Das Omnibus-Paket wird im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. In dieser Phase können Anpassungen vorgenommen werden. 
    • Sommer 2025: Finale Abstimmung über das Paket – hier entscheidet sich, welche Erleichterungen für Unternehmen tatsächlich kommen. 
    • Ende 2025: Bei Zustimmung erfolgt die Verabschiedung, Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und anschließend die Umsetzung in nationales Recht. 

    Doch während regulatorische Erleichterungen kommen, bleiben zentrale Herausforderungen bestehen: 

    • Die Klimaziele der EU sind nicht verhandelbar. 
    • Lieferkettendruck & Marktanforderungen bleiben hoch – auch ohne strikte CSRD-Pflichten müssen Unternehmen nachhaltiger werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. 
    • Die großen Unternehmen werden weiterhin CO₂-Berichte erstellen und von ihren Zulieferern innerhalb des VSME Standards einfordern – Nachhaltigkeitsstandards bleiben also wertvoll für Zulieferer und Geschäftspartner. 

    Nutzen Sie jetzt die Chance! 

    Das neue Regelwerk bietet einen erleichterten Einstieg in das Nachhaltigkeitsmanagement. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Flexibilität, um sich jetzt strategisch gut aufzustellen. 

    • Energieeffizienz & Kostenreduktion als Wettbewerbsvorteil
      • Die hohen Energiepreise bleiben ein zentraler Faktor – hier zahlt sich ein effizienter Umgang mit Energie und Emissionen aus. Unser Rundum-Angebot von CO2-Management, EMS und Lastmanagement hilft Ihnen, Einsparpotenziale zu heben und sich unabhängig von Preisschwankungen zu machen. 
    • „Low-carbon approach“ & „Cheap homegrown renewables“
      • Erneuerbare Energien sind nicht nur gut für das Klima, sondern bieten langfristig bessere Preise, mehr Sicherheit und Planbarkeit für Unternehmen. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um den Wandel aktiv mitzugestalten – ohne Druck, aber mit klarem Vorsprung! 

    Wie sieht Ihre Strategie aus? Lassen Sie uns darüber sprechen! 

     

    WEBINAR: EU-Omnibus-Gesetzentwurf 2025 – Was ändert sich für Unternehmen bezüglich der CSRD? 

    Sie möchten sich im Rahmen eines 30-minütigen Webinars zum Thema informieren? Dann schalten Sie am 13.03.2025 um 13:30 Uhr dazu! Wir besprechen: 

    • Überblick über den Omnibus-Gesetzentwurf: Ziele und Hintergründe 
    • Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: verpflichtende ESRS vs. freiwillige VSME 
    • Details zu den neuen Schwellenwerten 
    • Auswirkungen auf Zulieferer und KMU in der Wertschöpfungskette 
    • Auswirkungen auf CO2-Management und ESG-Strategien 
    • Ausblick und nächste Schritte 
    is_1070030358_1920x1080

     

    Quellen:

    https://www.linkedin.com/video/live/urn:li:ugcPost:7300509022997139456/ 

    https://commission.europa.eu/publications/omnibus-i_en 

    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_614 

    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_25_615 

    https://www.reuters.com/sustainability/whats-inside-eus-simplification-omnibus-sustainability-rules-2025-02-26/