Eichrechtskonforme Strommessung – Das müssen Sie wissen
Wann ist eine Strommessung eichrechtskonform?
Nicht zuletzt durch das neue Energiesammelgesetz hat die eichrechtskonforme Strommessung an Relevanz gewonnen. In den letzten Wochen erreichen uns immer wieder Kundenanfragen zur sogenannten Eichrechtskonformen Strommessung und den damit verbundenen Anforderungen. Diese Art der Messung wird in bestimmten Konstellationen, die durch eine besondere Nachweis- und Rechenschaftspflicht geprägt ist, von den Behörden eingefordert. So ist sie beispielsweise bei der Messung des Stroms mittels eines eichrechtskonformen Zählers von umlageprivilegierten Strommengen erforderlich, die an Dritte weitergeleitet werden. Demnach erfolgt die gewünschte Um- und Abrechnung. Doch enstpricht eine Messeinrichtung der Eichrechtskonformität?
Eine generelle Antwort zu dieser Frage, die für alle Bundesländer gültig ist, lässt sich hier nur schwer formulieren. Die richtigen Ansprechpartner für Privathaushalte und Unternehmen sind die dafür zuständigen Mess- und Eichbehörden der Länder. Dies stellt auch das BAFA in seinem Hinweisblatt Stromzähler klar und weist weiter darauf hin, dass eine nicht eichrechtskonforme Messung elektrischer Energie als Ordnungswidrigkeit einzuordnen ist und mit hohen Bußgeldern durch die zuständigen Mess- und Eichbehörden geahndet wird.