Energiepreisbremse für die Industrie

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    Energiepreisbremse für die Industrie

    Der Strompreis, eine der größten Herausforderungen im letzten Jahr. Besonders die energieintensive Industrie ist von den Entwicklungen am Energiemarkt betroffen.

    Um Unternehmen in dieser Zeit zu schützen, hat der Bund eine Energiepreisbremse zum neuen Jahr verabschiedet. Was die Strom- und Gaspreisbremse mit sich bringt und wie Sie als Unternehmen damit umgehen sollten, erfahren Sie von ENIT CEO Kai Klapdor in diesem Video.

    Das Video hier in Schriftform:

    Seit dem 01.01.23 ist die Energiepreisbremse in Kraft getreten.
    Damit sollen sowohl Haushalte, als auch Unternehmen vor den Preisexplosionen geschützt werden.

    Wie sich das auf Ihr Unternehmen auswirkt, erklärt ENIT CEO Kai Klapdor in diesem Video.

    Seit dem Februar letzten Jahres sind die Energiepreise und Märkte gestört und bedrohen zunehmende die hiesige Industrie. Um diese Auswirkungen abzufedern hat die Bundesregierung schon im September letzten Jahres das Gesetzt zur Änderung der Energie- und Stromsteuergesetztes verabschiedet, kurz die Energiepreisbremse.
    Diese wurde nun von Parlament und Bundesrat bewilligt und soll ab März, auch rückwirkend für Januar und Februar, Geltung haben.

    Doch wie sieht die Regelung für die energieintensive Industrie aus?

    Die Energiepreisbremse soll auch für kleine und mittlere Unternehmen, sowie für die Großindustrie zählen.
    Dabei gilt für kleine und mittlere Unternehmen die selbe Regelung wie für Haushalte, bei energieintensiven Unternehmen gibt es jedoch Sonderregeln.
    Für Industriekunden liegt mit der Energiepreisbremse der Strompreis bei maximal 13 Cent zuzüglich Abgaben, Umlagen und Steuern für 70% des prognostizierten Verbrauchs.

    Beispiel:

    Ein typischer Industriekunde in unserem Bereich hat einen Jahresverbrauch von 3 Mio. kWH.
    Dabei zählt für 70% des Verbrauchs, also 2,1 Mio. kWh der verringerte Strompreis von 13 Cent. Für die restlichen 30% muss der marktüblich vereinbarte Preis gezahlt werden.

    100%: 3 GWH x 0,25€ = 800.000€
    70%:   2,1 GWh x 0,13€ = 273.000€
    30%:   0,9 GWh x 0,25€ = 227.000€
    273.000€ + 227.000€ = 500.000€

    Damit zeigt sich in diesem Beispiel, bei typisch auftretenden Kosten von 800.000€ eine Einsparung von 300.000 € durch die Energiepreisbremse erfolgt. Damit bleiben statt 800.000€ Stromkosten lediglich 500.000€.

    Das ist deutlich mehr als vor der Ukrainekriese, aber dafür deutlich weniger, durch die Kostenminderung der Preisbremse.
    Wenn Sie jetzt noch ENITs Systeme nutzen, können Sie weitere 50.000€ einsparen. Wir zeigen Ihnen gerne, wie das funktioniert in diesem Video.

     

    Zur Gaspreisbremse:

    Für die 25.000 energieintensiven Industriebetriebe, greift beim Gas eine ähnliche Regulatorik, wie bei der Strompreisbremse.
    Wer mehr als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbraucht, für den wird der Netto-Arbeitspreis pro kWh auf 7 Cent gedeckelt für 70% des Vorjahresverbrauchs.

    Auch die Gaspreisbremse gilt ab März rückwirkend für Januar und Februar.

    Auch wenn eine Energiepreisbremse in Kraft tritt, gilt diese nur für 70%. Das gilt auch meistens nur für Unternehmen, die gerade neue Energieverträge abschließen mussten und damit die höheren Preise akzeptiert haben oder sich vom Spotmarkt beliefern lassen.

    Dadurch gibt es 2 Empfehlungen:

    1. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Stromlieferanten, denn laut Gesetz müssen schon die Rechnungen für Januar, Februar, März und fortfolgende die Entlastungen enthalten.
    2. Prüfen Sie nach wie vor jede Möglichkeit an jeder verbrauchten Kilowattstunde zu arbeiten und Einsparungen zu erkennen.
       

    Sie finden einige Handlungsempfehlungen in den anderen Videos der ‚ENIT insight‘-Reihe, die Ihnen dabei helfen.

    Was halten Sie von der Energiepreisbremse oder welche Herausforderungen sehen Sie?

    Schreiben Sie das gerne in die Kommentare unter diesem Video.