Nachhaltigkeit als EU Berichtspflicht

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    CSRD kurz erklärt

    Viele Unternehmen schmücken sich bereits mit Labeln wie „klimaneutral“ oder „aus nachhaltiger Produktion“, was jedoch dahinter steckt ist meist nicht sehr transparent.
    Nun versucht die EU mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen, um so eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Label-Anbietern herstellen zu können.
    Deswegen hat die EU im letzten November ein neues Richtlinienpaket zur Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) beschlossen, in dem Themen wie der ökologische sowie soziale Einfluss von Unternehmen zur Berichtspflicht werden.

    Alles was Sie über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wissen müssen

    Neulich wurde die Richtline über Nachhaltigkeitsberichtserstattung für Unternehmen beschlossen.

    Was hat das zu bedeuten? Wer ist davon betroffen? Wie kann Ihr Unternehmen sich bestmöglich darauf vorbereiten?

    Das EU-Richtlinienpaket zur Non Financial Reporting Directive, kurz NFRD, hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ein grundlegendes Update erfahren.

    Der Entwurf des Gesetztes wurde im April 21 veröffentlicht, stand dann in einer Konsultation zu diesem Gesetzgebungsverfahren bis zum Juli 2021 zur Debatte.

    Nun wurde es im November 22 vom europäischen Parlament und danach im europäischen Rat mit großer Mehrheit angenommen.

    Nach der Verabschiedung auf der EU-Ebene muss nun die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten, also bis Mitte nächsten Jahres, in nationales Recht umgesetzt werden.

    Doch was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

    Hinter der CSRD verbergen sich die neuen Richtlinien und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sustainable Finance. Durch diese neuen Vorschriften sollen nun mehr Unternehmen für ihre Auswirkung auf die Gesellschaft rechenschaftspflichtig sein und zu einem Wirtschaftsmodell hingeführt werden, dass den Menschen und der Umwelt zugutekommt.
    Daten für den gesellschaftlichen Abdruck werden für alle, die sich dafür interessieren öffentlich zugänglich sein.
    Zugleich sind die neuen Anforderungen auf unterschiedliche Unternehmensgrößen zugeschnitten und lassen diesen Unternehmen einen kurzen Übergangszeitraum, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

    Für wen gilt die CSRD?

    Der Richtlinienvorschlag zielt auf eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen ab. Es gilt für alle großen Unternehmen, ab Überschreitung von zwei der drei Merkmale:

    1. Mehre als 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt
    2. Einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro
    3. Einen Umsatz von über 40 Mio. Euro

    Für alle kapitalmarktorientierten klein und mittleren Unternehmen gilt auch das Erfüllen von zwei der drei Merkmale:

    1. 10 Beschäftigte
    2. Mehr als 350.000 Euro Bilanzsumme
    3. Mehr als 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse

    Die Berichtspflichten für KMU sollen dahingehen erleichtert werden und sich an den Informationen orientieren, die große Unternehmen von ihnen verlangen können, wenn sie sich in deren Lieferkette befinden.-
    Eine Berichtserstattung auf Konzernebene entbindet jedoch weiterhin die Tochterunternehmen von der eigenen Berichtspflicht, wenn sie auf den Konzernbericht verweisen dürfen.
    Ausgenommen davon sind große kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen.

    Was muss berichtet werden?

    Unter anderem:

    • Beschreibung der Unternehmensrichtlinien in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelangen
    • Beschreibung des Due-Diligence-Verfahren in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelangen
    • Beschreibung des Adverse Impacts im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette und der ergriffenen Maßnahmen
    • Beschreibung der wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen
    • Indikatoren, die für die oben genannten Offenlegungen relevant sind

    Natürlich sind noch viele andere Dinge zu beachten.
    Dafür haben wir Ihnen eine Checkliste mit den relevanten Themen vorbereitet.

    Die meisten dieser Indikatoren können Sie mittels eines Transformationskonzepts, einem Energiemanagementsystem und einer CO2-Bilanz schon abdecken.

    Was passiert, wenn man sich nicht an die neuen Richtlinien hält?

    Kommt ein berichtspflichtiges Unternehmen dem CSRD nicht nach, legt der Vorschlag der Kommission auch Mindeststrafen fest. Darin wird zum Beispiel gefordert:

    • Eine öffentliche Erklärung in der die verantwortliche Person und die Art des Verstoßes genannt werden
    • Eine Anordnung, mit der die verantwortliche Person aufgefordert wird, dieses Verhalten zu unterlassen
    • Behördliche Bußgelder ohne konkrete Höhe der Strafe

    Zusammengefasst

    Unternehmen, die zwei der drei zuvor genannten Kriterien erfüllen, müssen einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Alle relevanten Informationen haben wir Ihnen in Form einer PDF-Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
    Die Aspekte, die darin berichtet werden müssen, sind ebenso in einem Transformationskonzept oder einer CO2-Bilanz enthalten, beziehungsweise lassen sich aus einem Energiemanagement unter anderem ablesen.
    Kommt man dieser Berichtspflicht nicht nach, so sollen Unternehmen beziehungsweise die verantwortliche Personen belangt werden können.

    Unsere Empfehlungen

    • Bilden Sie bereits heute ein Projektteam, dass sich um dieses Vorhaben kümmert um rechtzeitig die nötigen Informationen zusammen zu haben.
    • Suchen Sie sich gegebenenfalls auch jetzt einen externen Partner, um eine CO2-Bilanz bzw. ein Transformationskonzept zu erstellen.