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Was ist ESG und CSRD? EU-Richtlinien und Pflichten für Unternehmen im Video erklärt.Öffnet Video in Overlay

Was sind ESG-Richtlinien?

Mit dem European Green Deal hat sich die europäische Union einen umfassenden Plan zurechtgelegt, wie sie den EU-Raum zum ersten klimaneutralen Kontinent machen will. Ganz entscheidend ist dabei die EU-Taxonomie, die vielen Unternehmen bereits bekannt ist. Die darin enthaltenden ESG-Kriterien setzen Standards in den Bereichen Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Jeder dieser Bereiche enthält weitere Vorgaben und Richtlinien. Die Corporate Sustainability Reporting Directive - kurz CSRD - beispielsweise beschreibt die Anforderungen im Umwelt-Bereich. Die „European Sustainability Reporting Standards“ – ESRS schreiben vor, wie diese Anforderungen berichtet werden müssen. Auch sie gliedern sich in die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. 

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Wichtig: Was ist Pflicht für Unternehmen?

Bevor wir tiefer in die Erklärung der EU-Richtlinien einsteigen, sei vorab ein wichtiger Hinweis gegeben:

Immer mehr Unternehmen sind nun verpflichtet, die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Der Standard ESRS E1, der erste von fünf klimaspezifischen Standards unter dem Titel "Climate Change", beinhaltet neun Angabepflichten (E1-1 bis E1-9), die unabhängig von einer besonderen Wesentlichkeitsprüfung reportet werden müssen. Heißt, dieser Standard ist  anders als andere Teile des ESG Pflicht für (fast) alle Unternehmen! In den ESRS E1-1 bis E1-9 sind letztendlich die drei großen Schritte zur Klimaneutralität verpackt: Bei der Bilanzierung angefangen, über die Aufstellung von messbaren Zielen bis hin zur Erarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplans.

Der Übersichtlichkeit halber listen wir die einzelnen Angabepflichten hier nicht auf, Sie finde diese aber im PDF unten auf dieser Seite.

 

Was und wie muss berichtet werden?

Mit der CSRD wurde ein Standard dafür geschaffen, was ein Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit in seinem jährlichen Bericht aufzeigen muss. Wichtig zu wissen ist dabei, dass diese Berichtspflichten für kleinere Unternehmen nicht gelten, sie aber trotzdem davon betroffen sein können. Mehr Informationen dazu und zur CSRD allgemein finden sie in diesem Video von uns.  

zum CSRD Video

Die "European Financial Reporting Advisory Group“, kurz die EFRAG genannt, ist ein Gremium, welches die EU-Kommission bei diesen Prozessen berät und unterstützt. Von diesem Gremium wurden nun Standards ausgearbeitet, wie die geforderten Informationen zu berichten sind. Die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) müssen zwar nun noch von der EU-Kommission beschlossen werden, aber weitgehende Änderungen sind nicht zu erwarten. 

Also nochmal in Kürze: Die CSRD legt fest, WAS berichtet werden muss, während die ESRS bestimmt, WIE berichtet werden muss. 

Die grundlegenden 12 Standards, die die ESRS umfasst, lassen sich in 3 Bereiche unterteilen. Diese sind Umwelt (Environment), Soziales (Social) sowie Unternehmensführung (Governance). Genau wie die ESG-Richtlinien, setzen sie sich damit aus eben diesen drei großen Bereichen zusammen. Diese Bereiche teilen sich in weitere Untergruppen auf, die einzelne Aspekte genauer aufschlüsseln. Zum Beispiel wird das Thema Klima von der ESRS E1 abgedeckt, während Luft- und Wasserverschmutzung ESRS-E2 dargestellt wird. 

Jeder Bereich der ESRS setzt sich aus sogenannten „Disclosure Requirements“, zu Deutsch Offenlegungspflichten, zusammen. Sie sind der Kern der Berichtsvorgaben und machen klar, welche Daten wie aufbereitet werden müssen. Die ESRS-E1 enthält neun dieser Disclosure Requirements.

Grundsätzlich sind nur die Bereiche verpflichtend, welche ein Unternehmen auch tatsächlich betreffen. Nehmen wir dafür nochmal die ESRS-E2 als Beispiel. Darin werden, wie erwähnt, Luft- und Wasserverschmutzung behandelt.  Ist Wasserverschmutzung in Ihrem Unternehmen kein Thema, brauchen Sie darüber auch nicht berichten.  

Welche Disclosure Requirements sind denn aber nun für Sie relevant und welche nicht? Dreh und Angelpunkt ist dabei die Wesentlichkeitsanalyse. Darin werden die Punkte festgehalten, die für Ihr Unternehmen tatsächlich relevant sind und berichtet werden müssen. Diese Analyse sollte mit großer Sorgfalt erstellt und von einem/einer externen Berater*in geprüft werden. Gegebenenfalls müssen sogar auch eigene Disclosure Requirements verfasst werden. Dazu finden Sie unten in der Videobeschreibung weitere Informationen.  

Die Aspekte zum Thema Klima, die in der ESRS-E1 verfassst sind, sind jedoch verpflichtend und daher für jedes Unternehmen relevant. Sie fordern, dass Unternehmen aufzeigen, wie ihr Klimaschutzplan aussieht, was sie konkret tun und welche Ziele sie formuliert haben. Auch Zahlen über den Energieverbrauch und die Zusammensetzung des Strommixes sind vorgeschrieben, sowie eine Unternehmens- Co2-Bilanz, auch Corporate Carbon Footprint oder kurz CCF genannt, und die Entwicklungen dieser Emissionen. Ein Dokument mit dem genauen Wortlaut der einzelnen Offenlegungspflichten finden Sie in hier als Download.

 

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Zusammenfassung

Fassen wir also zusammen, die EU- Kommission hat im Rahmen des EU Green Deals ein Richtlinienpacket (ESG) beschlossen, in denen Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf Umwelt und Soziales zur Berichtspflicht werden. Darin enthalten ist die CSRD, die festlegt WAS berichtet wird, sowie die ESRS die Standards festlegt WIE berichtet werden muss. Die 12 Standards, die in der ESRS formuliert sind, müssen jedoch nicht alle berichtet werden, sondern nur die, die auch wesentlich für Ihr Unternehmen sind. Um festzustellen welche dieser Offenlegungspflichten, oder auch Disclosure Requirements genannt, das sind, muss eine Wesentlichkeitsanalyse erstellt und extern geprüft werden. Jedoch sind einige wenige davon, wie zum Beispiel die ESRS-E1 zum Thema Klima, für alle verpflichtend und müssen berichtet werden.  

Handlungsempfehlung

Jedes Unternehmen welches von den kommenden Berichtspflichten betroffen sein wird, muss sich fragen, ob es die passenden KPIs zur Hand hat, um diese Pflichten erfüllen zu können. Aber auch Zulieferer und KMUs können betroffen sein, da die zum Bericht verpflichteten Konzerne von ihnen Zahlen einfordern könnten. Über kurz oder lang wird sich also jedes Unternehmen mit Nachhaltigkeit und CO2-Management auseinandersetzen müssen.  

Um daher alle Informationen und Daten rechtzeitig zusammen zu haben, sollten Sie sich am besten jetzt darum kümmern, die nötige Infrastruktur und Datenquellen aufzubauen. Beschaffen Sie sich weitere Informationen zu diesem Thema oder lassen sich beraten.   

Wir empfehlen Ihnen, ein eigenes Team für die Thematik aufzubauen und sich mit eventuellen Berichtspflichten, die auf Sie zu kommen, schon jetzt auseinander zu setzen. Finden sie zuverlässige Partner für Energie- und CO2-Management, die Ihnen behilflich sein können. 

Betrachten Sie dieses Thema weniger als verpflichtendes Übel, sondern als Chance Vorreiter gegenüber ihrer Konkurrenz zu werden, denn mehr Transparenz sorgt auch für mehr Vertrauen bei Kund*innen und Investor*innen.  

Mit den Produkten von ENIT kommen Sie an so gut wie alle Zahlen, die Sie brauchen, um die ESRS-E1 (und weitere) zu erfüllen. Hier können wir Sie individuell und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt unterstützen, selbstverständlich auch beim Reporting. Kommen Sie dazu gerne auf uns zu. 

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PDF zur ESRS-E1 Richtlinie

 

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