Für wen gilt der subventionierte Industriestrompreis 2026 und wie hoch ist die Beihilfe für unser Unternehmen?

    Stand 26.03.2026

    Auf dieser Seite können Sie selbst ausrechnen, welche Beihilfe Sie im Rahmen des subventionierten Industriestrompreises bekommen können und wir geben Ihnen einen Überblick zum Thema subventionierter Industriestrompreis 2026. Am besten informieren Sie sich zuerst, was die Beihilfe “Industriestrompreis” ist und ob der Industriestrompreis für Ihr Unternehmen gilt, indem Sie den folgenden Text lesen. Falls Sie die Inhalte bereits kennen und direkt zum Rechner springen möchten, können Sie dies hier tun: 

    Das Wichtigste in Kürze

    Der staatlich subventionierte Industriestrompreis ist eine staatliche Beihilfe für eine definierte Gruppe an Unternehmen, die bei einem genehmigten Antrag eine rückwirkende monetäre Unterstützung für Ihre Stromkosten erhalten.

    Aktueller Zeitraum der Subvention: 2026-2028 (Beihilfe für Industriestrompreis)

    Deadline zur Antragstellung: März 2027

    Wer kann den Industriestrompreis bekommen?

    • Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig mit erheblichem Verlagerungsrisiko angehören (in KUEBLL-Liste prüfen: etwa 91 (Teil-)Sektoren, Klassifizierung eventuell beim statistischen Bundesamt erfragen)
    • Ausweitung des Adressatenkreises wird aktuell noch diskutiert
    • Anforderungen wie die Reinvestition in Maßnahmen zur Dekarbonisierung werden erfüllt

    Wie lange und bis wann kann man den Industriestrompreis bekommen?

    Pro Unternehmen wird max. 3 Jahre lang subventioniert und letzte Unterstützungen werden bis 31.12.2030 ausbezahlt.

    Warum gibt es den subventionierten Industriestrompreis?

    • Unterstützung der Wirtschaft in Deutschland und der EU
    • Verlagerung von Tätigkeiten an Standorte außerhalb der EU soll vermieden werden (v.a. bei energieintensiven Betrieben besteht ein stark ausgeprägtes Risiko)
    • Direkte finanzielle Hilfe in dem Jahr, in dem die Kosten anfallen oder im darauffolgenden Jahr
    • Beitrag zur Dekarbonisierung mittels spezifischer Anforderungen (Reinvestition)

    Was bedeutet der Industriestrompreis?

    Der Begriff "Industriestrompreis" wird in Deutschland oft doppelt verwendet: (1) als tatsächlicher Strompreis, den Industrieunternehmen zahlen (je nach Vertrag, Lastprofil, Standort, Entlastungen), und (2) als politisch diskutierter bzw. subventionierter Industriestrompreis.

    In diesem Text schaffen wir einen kurzen Überblick zum tatsächlichen Strompreis (1), fokussieren uns dann aber auf den subventionierten Industriestrompreis (2). Wir beantworten die Frage, wer die Beihilfe erhalten kann und Sie können mithilfe unseres Rechners selbst einschätzen, ob und unter welchen Voraussetzungen es sich für Sie lohnt, einen Antrag zu stellen.

    Zur Einordnung: Was zahlt die Industrie aktuell für Strom?

    Aktuell wird im Industriekontext in Deutschland kein einheitlicher Strompreis bezahlt: Unternehmen bezahlen je nach Standort und Spannungsebene ihres Netzanschlusses unterschiedlich hohe Netzentgelte,  je nach Beschaffung- und Hedgingstrategie unterschiedlich hohe Arbeitspreise und Grundkosten für die reine Strombeschaffung (z.B. Terminmarkt/kurzfristige Beschaffung, PPA oder Eigenverbrauch), und sie profitieren je nach Unternehmenskategorie und Bezugssituation bei Steuern/Abgaben sowie möglichen Vergünstigungen sehr individuell. Der Endpreis, den ein Industriebetrieb für Strom bezahlt, ist also nicht mit dem reinen, deutschlandweit einheitlichen Börsenstrompreis gleichzusetzen.

    Im Mittel bezahlte die deutsche Industrie im Jahr 2025 laut Eurostat zwischen 16 ct/kWh bis 23 ct/kWh. Dieses Niveau liegt über dem EU-Durchschnitt, daher wurden für 2026 mehrere politische Entlastungsmaßnahmen für den Strompreis beschlossen:

    • Temporäre Entlastungen bei den Netzentgelte für alle, nicht nur Unternehmen (ca. 1,5 – 2,5 ct/kWh)

    • Eine reduzierte Stromsteuer für alle produzierenden Industriebetriebe (ca. 2 ct/kWh)

    • Die Beihilfe “Industriestrompreis”, die im Folgenden genauer betrachtet wird, für einen Teil der Industriebetriebe (ca. 3,3 – 3,4 ct/kWh) 

    • Die Strompreiskompensation für einen kleineren Teil der Industriebetriebe (kann nicht parallel zum Industriestrompreis beantragt werden, lohnt sich in manchen Fällen aber mehr)

     In Summe können qualifizierte Unternehmen daher mit einer Entlastung von ca. 4-6 ct/kWh rechnen.

    Wie hoch ist der Industriestrompreis in Deutschland aktuell? - Richtwert

    Die Bundesnetzagentur (SMARD) veröffentlicht modellierte Industriestrompreisemit und ohne mögliche Vergünstigungen. Aktuell (März 2026) ist die Tendenz leicht fallend.

    Beispiel (Februar 2026, modelliert - siehe Screenshot):

    • ohne Vergünstigungen: 15,07 ct/kWh

    • inkl. möglicher Vergünstigungen: 9,54 ct/kWh

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    Entwicklung des Industriestrompreises von 2020-Anfang 2026, Quelle: SMARD (Bundesnetzagentur) SMARD | Industriestrompreise 

    Wie hat sich der Strompreis für die Industrie seit 2020 entwickelt?

    Hier muss man segmentieren: Industriebetriebe, die von weniger Vergünstigungsmechanismen profitieren, bezahlen heute in etwa so viel wie in 2020. Ein Anstieg bei den Börsenstrompreisen für den reinen Stromeinkauf wurde durch eine geringere Abgabenlast kompensiert.

    Für Unternehmen, welche nur minimale Umlagen, Abgaben und Steuern bezahlen, ist der Strom hingegen seit 2020 teurer geworden.

    Der Anstieg der Börsenstrompreise lässt sich insbesondere durch den Ausfall von günstigem Erdgasbezug aus Russland, sowie steigenden CO2-Kosten begründen. Zur Erholung seit der Preisspitze im Juli 2022 tragen unter anderem die globale Diversifizierung der Gasbezüge, der fortschreitende Ausbau der erneuerbaren Energien, sowie die stagnierende volkswirtschaftliche Nachfrage bei.

    Diese Trends zeigen sich in den modellierten Industriestrompreisen von SMARD.

    Hinweis: aufgrund des methodischen Ansatzes von SMARD sind diese Daten nicht direkt mit den statistisch erhobenen Daten von Eurostat vergleichbar.

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    Strompreise in der Entwicklung und im europäischen Vergleich. Quelle: Eurostat

    Wie hoch ist der Industriestrompreis in Deutschland im Vergleich innerhalb der EU?

    Im europäischen Vergleich bezahlt die deutsche Industrie seit der Energiekrise von 2022 im Durchschnitt mehr als die meisten anderen Industriekunden.

    Im Segment bis 2 GWh/a lag der real bezahlte Preis etwa 4 ct/kWh über dem EU-Durchschnitt. Durch die im Jahr 2026 zugänglichen Entlastungen wird der Preis für diese Verbrauchergruppe in etwa auf den EU-Durchschnitt abgesenkt werden.

    So viel zur Einordnung vorab. Nun zum eigentlichen Thema: die Beihilfe “Industriestrompreis” - Wer kann sie bekommen und wie?

    Subventionierter Industriestrompreis 2026: Was ist das genau?

    Wichtig: Der Begriff „Industriestrompreis“ wird häufig mit Entlastungen bei Netzentgelten und Stromsteuer vermischt. Was sich jedoch genau hinter dem subventionierten Industriestrompreis verbirgt, wer beihilfe-berechtigt ist und welche Anforderungen an Unternehmen es gibt, zeigen wir hier in einem Überblick zur Förderrichtlinie (Entwurf, der am 16.01.2026 veröffentlicht wurde)

    Da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, fassen wir hier grob zusammen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel lesen Sie am besten die Originalquellen und ziehen eine rechtliche Beratung zu Hilfe.

    Wenn Sie Interesse an einer Antragstellung haben und vermuten, dass Sie in den Adressatenkreis fallen, empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt die Nutzung unseres Rechners - bei den Themen Energiemonitoring, Reinvestition zur Dekarbonisierung und Flexibilisierung unterstützen wir Sie sehr gerne! Füllen Sie dafür einfach unser Kontaktformular aus.

    Was sind die wesentlichen Punkte im Entwurf der Förderrichtlinie?

    1. Adressatenkreis

    2. Ausschlussgründe

    3. Art, Umfang und Höhe der Beihilfe

    4. Privilegierter Stromverbrauch

    5. Zu erbringende Gegenleistungen

    6. Antragsverfahren, Auszahlung und Nachweisführung

    7. Kumulierung mit anderen Förderungen

    8. Geltungsdauer

    Für wen gilt der Industriestrompreis ab 2026? - Adressatenkreis

    Wenn es darum geht, wer den subventionierten Industriestrompreis bekommen kann, müssen mehrere Voraussetzungen beachtet werden.

    Auf einen Blick:

    • Wirtschaftszweig des Unternehmens und der Abnahmestelle

    • Schwerpunkt der Tätigkeit des Unternehmens

    • Entscheidend ist das Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres

    • Eventuell wird es eine Erweiterung der beihilfeberechtigten Unternehmen geben

    Es gibt mehrere Kriterien, die darüber entscheiden, ob ein Unternehmen zum Adressatenkreis des Industriestrompreises gehört. Entscheidend ist unter anderem, dass das Unternehmen einem Wirtschaftszweig mit erheblichem Verlagerungsrisiko angehört. Um dies zu überprüfen, lohnt ein Blick in die KUEBLL-Liste und gegebenenfalls eine Anfrage beim jeweiligen statistischen Landesamt. Manchmal kann diese Zuordnung auch angepasst werden.

    In der KUEBLL-Liste werden 91 (Teil-)Sektoren genannt, die den Wirtschaftszweig mit erheblichem Verlagerungsrisiko ausmachen.

    Zum aktuellen Zeitpunkt (März 2026) ist es wichtig anzumerken, dass eine Ausweitung des Adressatenkreises diskutiert wird. Verbände wurden bis Ende Februar 2026 dazu aufgerufen, Gutachten und Studien vorzulegen, um eine Erweiterung der begünstigten (Teil-)Sektoren zu erreichen.

    Bei der Erweiterung des Adressatenkreises spielen dann unter anderem folgende Punkte eine Rolle:

    • Kriterien nach Rn. 116 CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework)

    • Stark ausgeprägtes Abwanderungsrisiko

    • Handels- und Stromintensität je 5% und Multiplikation der Handels- und Stromintensität mind. 2%

    • Nachweis der Beihilfefähigkeit anhand von Daten durch Mitgliedstaat

    • Entscheidung der EU-Kommission

    Die Erweiterung dieser Liste ist aktuell noch abzuwarten. Wir halten Sie gerne mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

    Welche Unternehmen können den Industriestrompreis nicht erhalten? - Ausschlussgründe

    Zu dieser Frage gibt es maßgeblich zwei Antworten:

    1. Unternehmen, die in Schwierigkeiten stecken, können den subventionierten Industriestrompreis nicht erhalten.

    2. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben, sind nicht berechtigt, den Industriestrompreis zu bekommen.

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entscheidung über den Beihilfeantrag.

    Wie hoch ist die Beihilfe mit dem Industriestrompreis? - Art, Umfang und Höhe der Beihilfe

    Es wird erstmal ausgeblendet, woher ein Unternehmen seinen Strom bezieht. Ob es zum Beispiel auf dem Firmengelände eine eigene PV-Anlage gibt, spielt erstmal keine Rolle. Es wird der gesamte Stromverbrauch einberechnet, auch wenn er zum Beispiel zur Erzeugung anderer Energieträger verwendet wird.

    Bitte beachten Sie bei der Eingabe in den Rechner die Info-Texte bei dem kleinen “i”-Zeichen. 

    Industriestrompreis-Rechner

    Ermitteln Sie auf Basis Ihres anrechenbaren Stromverbrauchs die relevanten Beihilfe- und Reinvestitionsbeträge.

    * Summe aus selbstverbrauchter Strommenge und indirektem Stromverbrauch. Der tatsächlich selbstverbrauchte Strom der Abnahmestelle des Unternehmens bezieht sich auf das Abrechnungsjahr, unabhängig von der Erzeugungsquelle und der Art des Bezugs. Nicht selbstverbrauchte oder an Dritte weitergeleitete Strommengen sind nicht berücksichtigungsfähig.Der indirekte Stromverbrauch bezieht sich auf leitungsgebundene ausgelagerte Produktion von Sekundärenergien und Medien (Industriegase einschließlich Druckluft sowie Kälte, Wärme, Dampf oder Wasser) innerhalb von Industrieparks, soweit diese der Abnahmestelle zugerechnet werden.

    Ihr Basis-Beihilfebetrag (in €)

    0 €

    Ihr Beihilfebetrag mit Flexibilitätsbonus

    Verpflichtet sich der Antragsteller bei Antragstellung, 80 Prozent seiner Gegenleistungsverpflichtung in Investitionsmaßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität zu investieren, wird ein Flexibilitäts-Bonus in Höhe von 10 Prozent des Basis-Beihilfebetrags gewährt. Dieser Flexibilitäts-Bonus wird nur gewährt, wenn sich der Antragsteller zugleich verpflichtet, 75 Prozent des zusätzlich gewährten Beihilfebetrags ebenfalls in entsprechende Maßnahmen zu investieren. (aus dem Original-Text (gekürzt)) 

    0 €

    Davon mindestens in Gegenleistung zur Dekarbonisierung zu investierender Betrag

     Nachzulesen im Text auf dieser Seite unter “zu erbringende Gegenleistungen”

    0 €

    Davon mindestens in Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität zu investierender Betrag

    Nachfrageseitige Flexibilität bietet hier nicht nur einen Bonus in der Beihilfe, sondern bringt auch viele weitere Vorteile mit sich, allem voran eine deutliche Kostenreduktion. Wie die Umsetzung funktioniert und wie wir Sie dabei unterstützen können, besprechen wir gerne mit Ihnen! Hier Kontakt aufnehmen

    0 €

    Zusätzlich davon in entsprechende Maßnahmen zu investierender Betrag

    Nachzulesen im Text auf dieser Seite unter “zu erbringende Gegenleistungen”

    0 €

    Insgesamt zu reinvestierender Betrag bei Flexibilitätsbonus

    Summe aus dem mindestens in Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität zu investierenden Betrag und dem zusätzlich in entsprechende Maßnahmen zu investierenden Betrag.

    0 €

    Lassen Sie uns gerne zu Maßnahmen der Flexibilisierung und Dekarbonisierung sprechen. Mit validen Daten und effizienten Maßnahmen profitieren Sie nämlich nochmal EXTRA!

    Was ist bei der Beihilfe zu beachten?

    Es ist entscheidend, dass eine mess- und eichrechtskonforme Ermittlung der Stromverbräuche vorliegt.

    Da unterschiedliche Stromverbräuche mit unterschiedlichen Umlagen belegt sind, ist eine präzise Strommengenabgrenzung erforderlich. Dieses Thema ist komplex – wir sprechen gerne ausführlicher darüber, möchten an dieser Stelle jedoch beim Kernthema bleiben.

    Falls Sie noch offene Baustellen im Bereich Messkonzept oder Energiemonitoring haben, unterstützen wir Sie gerne! Die Lösungen von Enit sind speziell für produzierende Unternehmen mit hohem Energieverbrauch entwickelt und bieten eine ideale Grundlage, um Einsparpotenziale sichtbar zu machen.

    Auch für die Selbsterklärung zum Verbrauch von Sekundärenergien (Druckluft, Kälte, Wärme, Dampf, Wasser) benötigen Sie eine valide Datengrundlage, die Sie mit unseren Lösungen schaffen.

    Für welchen Stromverbrauch gibt es die Entlastungen? - Privilegierter Stromverbrauch

    Die Entlastung gibt es für die Summe aus selbstverbrauchter Strommenge und indirektem Stromverbrauch.

    Der tatsächlich selbstverbrauchte Strom der Abnahmestelle des Unternehmens bezieht sich auf das Abrechnungsjahr, unabhängig von der Erzeugungsquelle und der Art des Bezugs. Nicht selbstverbrauchte oder an Dritte weitergeleitete Strommengen sind nicht berücksichtigungsfähig.

    Der indirekte Stromverbrauch bezieht sich auf leitungsgebundene ausgelagerte Produktion von Sekundärenergien und Medien (Industriegase einschließlich Druckluft sowie Kälte, Wärme, Dampf oder Wasser) innerhalb von Industrieparks, soweit diese der Abnahmestelle zugerechnet werden.

    Diese Regelung soll insbesondere die Elektrifizierung lokal erzeugter Sekundärenergien fördern.

    Welche Kriterien und Anforderungen müssen erfüllt werden, um den subventionierten Industriestrompreis zu bekommen?  - Zu erbringende Gegenleistungen

    Unternehmen müssen einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten: Mindestens 50% des erhaltenen Beihilfebetrags müssen in Maßnahmen investiert werden, die zur Dekarbonisierung beitragen. Darunter zählen:

    • Entwicklung von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie (EE)

    • Energiespeicherlösungen

    • Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität

    • Verbesserungen der Energieeffizienz, die sich auf den Strombedarf auswirken

    • die Entwicklung von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem oder kohlenstoffarmen Wasserstoff

    • auf Elektrifizierung ausgerichtete Investitionen

    • Infrastrukturmodernisierungen oder -erweiterungen, wie Netzanschlüsse, etwa die Erneuerung von betriebs- oder -anlageninternen Verteilernetzen

    • Kosten für die Integration von Strom aus neuen oder modernisierten EE-Anlagen sowie die Zahlung von Baukostenzuschüssen, etwa zur Erweiterung der Anschlusskapazität

    • Kosten aus dem Strombezug durch neu abgeschlossene Power Purchase Agreements (PPA), auch unter Durchführung von Dritten, soweit diese neue oder modernisierte EE-Anlagen finanzieren 

    Bei einer Beihilfe von 3,4 ct/kWh steht dem Unternehmen somit effektiv nur etwa die Hälfte unmittelbar zur Verfügung – die andere Hälfte muss verpflichtend reinvestiert werden. Dennoch sind diese Investitionen langfristig sinnvoll.

    Die BAFA akzeptiert ein breites Maßnahmenpaket, das die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern stärkt. Zusätzlich wird ein 10 %‑Bonus für Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität gewährt – diese bieten oft einen Return on Investment über die gesamte dreijährige Beihilfedauer.

    Hier bietet sich auch das Enit Lastmanagement als Investitionsmaßnahme an, da es die nachfrageseitige Flexibilität erhöht.

    Fünf Argumente für den Flex‑Bonus:

    • Reduktion von Lastspitzen

    • Nutzung günstiger Strompreisfenster

    • Entlastung des Netzes

    • Beitrag zur Dekarbonisierung durch flexible Lastverschiebung

    • Wirtschaftlicher Nutzen über die gesamte Laufzeit der Beihilfe

    Wie kann ich den Industriestrompreis bekommen? – Antragsverfahren, Auszahlung und Nachweisführung

    Zuständige Behörde ist das BAFA, der Antrag erfolgt elektronisch.

    Die Auszahlung erfolgt unkompliziert auf ein vom Unternehmen benanntes Konto.

    Für die Nachweisführung der Gegenleistungen empfehlen wir den Einsatz vom Enit Transformationsplan und dem integrierten Maßnahmenplan.

    Dieser unterstützt:

    • die strukturierte Dokumentation aller Maßnahmen

    • die Erfassung des Investitionsvolumens

    • die detaillierte Beschreibung der Umsetzung

    • die Vorbereitung der Selbsterklärung

    • die Planung weiterer Maßnahmen zur Reduktion fossiler Abhängigkeiten

    Damit wird die Nachweisführung gegenüber dem BAFA erheblich erleichtert und revisionssicher gestaltet.

    Können neben dem Industriestrompreis noch weitere Förderungen bezogen werden? - Kumulierung mit anderen Förderungen

    Die gleiche Strommenge darf beihilferechtlich nicht doppelt durch Strompreiskompensation und Industriestrompreis gefördert werden und muss daher ggf. bis auf Prozessebene abgegrenzt werden. Achtung: Die Entscheidung bzw. Aufteilung zwischen Strompreiskompensation und Industriestrompreis sollte vor der Antragstellung erfolgen. Eine genaue Berechnung der Beihilfe durch die Strompreiskompensation ist im Vorfeld jedoch nicht möglich, in einigen analysierten Fällen hat sich die Strompreiskompensation jedoch lukrativer gezeigt.

    Bei anderen Fällen der politischen Entlastungen, wie z.B. der reduzierten Stromsteuer, schließt sich die doppelte Förderung nicht aus.

    An dieser Stelle ist ein erneuter Hinweis auf die Strommengenabgrenzung angemessen, denn auch zur Vermeidung von Doppelförderung ist diese relevant. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

    Wie lange ist der Industriestrompreis gültig und wie lange kann man gefördert werden? - Geltungsdauer

    Die Beihilfe kann für die Jahre 2026-2028 beantragt werden. Die Deadline zur erstmaligen Antragstellung für die Industriestrompreis-Beihilfe 2026 wird frühestens am 31.3.2027 sein. 

    Unser Praxistipp

    Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Stromverbräuche sauber abgegrenzt und eichrechtskonform erfasst sind – das ist die Basis für einen erfolgreichen Antrag. Mit dem Enit Energiemonitoring schaffen Sie die nötige Datentransparenz, und mit dem Enit Lastmanagement erhöhen Sie Ihre nachfrageseitige Flexibilität – ein klarer Vorteil, da flexible Lasten als förderfähige Dekarbonisierungsmaßnahme gelten. So sichern Sie sich nicht nur die Beihilfe, sondern nutzen sie direkt für wirtschaftlich sinnvolle Investitionen.

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    Wie können Sie sich weiter informieren? 

    Hier noch ein paar spannende CTAs und dann der wichtigste mit dem REchner

    • Hohe Lastspitzen besonders in den Sommermonaten, z. B. durch Kühlprozesse 
    • Reduktion der Jahreslastspitze um mindestens 100 kW realistisch 
    • Pufferspeicher für thermische Energie vorhanden 

    zur Identifikation flexibler Verbraucher erhalten Sie in unserer aktuellen Webinar-Aufzeichnung zum Thema Spitzenlastmanagement:  

    Direkt zum Webcast

    Quellen

    Anhang

    Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): BAFA - Unterlagen zur Antragstellung - Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)  (zuletzt aufgerufen am 31.03.2026)

    Anlagen
    Anlage A Anhang 1 KUEBLL
    Wirtschaftszweige mit einem Risiko im Sinne des Abschnitts 4.11.3.1
    NACE-Code Beschreibung
    0510 Steinkohlenbergbau
    0620 Gewinnung von Erdgas
    0710 Eisenerzbergbau
    0729 Sonstiger NE-Metallerzbergbau
    0811 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
    0891 Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale
    0893 Gewinnung von Salz
    0899 Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
    1011 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
    1012 Schlachten von Geflügel
    1020 Fischverarbeitung
    1031 Kartoffelverarbeitung
    1032 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
    1039 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse
    1041 Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine und ähnliche Nahrungsfette)
    1042 Herstellung von Margarine u. ä. Nahrungsfetten
    1051 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)
    1061 Mahl- und Schälmühlen
    1062 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
    1072 Herstellung von Dauerbackwaren
    1073 Herstellung von Teigwaren
    1081 Herstellung von Zucker
    1082 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
    1085 Herstellung von Fertiggerichten
    1086 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln
    1089 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
    1091 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
    1092 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
    1104 Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen
    1106 Herstellung von Malz
    1107 Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer
    1310 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
    1320 Weberei
    1330 Veredlung von Textilien und Bekleidung
    1391 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
    1393 Herstellung von Teppichen
    1394 Herstellung von Seilerwaren
    1395 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)
    1396 Herstellung von technischen Textilien
    1411 Herstellung von Lederbekleidung
    1431 Herstellung von Strumpfwaren
    1511 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen
    1610 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
    1621 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
    1622 Herstellung von Parketttafeln
    1629 Herstellung von Holzwaren a. n. g, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)
    1711 Herstellung von Holz- und Zellstoff
    1712 Herstellung von Papier, Karton und Pappe
    1722 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe
    1723 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe
    1724 Herstellung von Tapeten
    1729 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
    1920 Mineralölverarbeitung
    2011 Herstellung von Industriegasen
    2012 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
    2013 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
    2014 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
    2015 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
    2016 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
    2017 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
    2051 Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
    2052 Herstellung von Klebstoffen
    2059 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.
    2060 Herstellung von Chemiefasern
    2110 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
    2211 Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen
    2219 Herstellung von sonstigen Gummiwaren
    2221 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
    2222 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
    2229 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren
    2311 Herstellung von Flachglas
    2312 Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
    2313 Herstellung von Hohlglas
    2314 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
    2319 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren
    2320 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
    2331 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
    2332 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik
    2342 Herstellung von Sanitärkeramik
    2343 Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik
    2344 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke
    2349 Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen
    2351 Herstellung von Zement
    2352 Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
    2365 Herstellung von Faserzementwaren
    2391 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage
    2399 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.
    2410 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
    2420 Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
    2431 Herstellung von Blankstahl
    2432 Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
    2434 Herstellung von kaltgezogenem Draht
    2442 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
    2443 Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
    2444 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
    2445 Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
    2446 Aufbereitung von Kernbrennstoffen
    2451 Eisengießereien
    2452 Stahlgießereien
    2453 Leichtmetallgießereien
    2550 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen
    2561 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
    2571 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
    2591 Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. ä. Behältern aus Metall
    2592 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall
    2593 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
    2594 Herstellung von Schrauben und Nieten
    2611 Herstellung von elektronischen Bauelementen
    2720 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
    2731 Herstellung von Glasfaserkabeln
    2732 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln
    2790 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.
    2815 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
    2932 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen
    3091 Herstellung von Krafträdern
    3099 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a. n. g.