CBAM - Das EU CO2-Grenzausgleichsystem
In einer Welt, die sich zunehmend auf die Reduzierung von CO2-Emissionen fokussiert, hat die Europäische Union mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einen weiteren Schritt in eine klimafreundliche Zukunft unternommen. Als Teil des EU Green Deals, der das Ziel verfolgt die Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten, soll mit dem CBAM ein Mechanismus geschaffen werden, um Marktverzerrungen zu verhindern. Für Unternehmen, welche bestimmte emissionsintensive Produkten in die EU einführen, bringt diese neue Regelung signifikante Veränderungen mit sich.
Was bedeutet CBAM für Unternehmen?
CBAM steht für „Carbon Border Adjustment Mechanism“ und stellt ein CO2-Grenzausgleichssystem dar. Dadurch soll einer Verschiebung des CO2-Emissionsaustoßes in Nicht EU-Länder (Carbon Leakage) mit geringeren CO2-Standards entgegengewirkt werden. Seit Oktober 2023 befindet sich CBAM in einer Übergangsphase, in der Unternehmen sich auf umfassendere Verpflichtungen bis zum Jahr 2034 vorbereiten müssen.
Wer ist von der CBAM-Berichtspflicht betroffen?
Von der CBAM-Berichtspflicht sind Handels- und Industrieunternehmen betroffen, die folgende Produkte in die Europäische Union einführen:
- Wasserstoff
- Düngemittel
- Aluminium
- Eisen und Stahl
- Zement
- Strom
Die CBAM-Berichtspflicht fokussiert sich zunächst auf die genannten Produkte, da diese in der Herstellung überaus viele CO2-Emissionen verursachen. Weitere Produkte werden wahrscheinlich folgen.
Gibt es eine CBAM-Berichtsvorlage?
Die „eine“ CBAM-Berichtsvorlage in Form eines Dokumentes existiert nicht. Die Eingabe der Emissionsdaten erfolgt direkt über das Zollportal (Hilfreiche Links sowie Berichtsvorlagen finden Sie hier). Für Deutschland wurde als zuständige Behörde die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) benannt. Die genannte Behörde ist unter anderem in Deutschland für die Umsetzung des Europäischen Emissionshandels zuständig.
Zeitlicher Ablauf und Berichtsvorlage: